Ab dem 19. April 2021 gilt aufgrund der hohen Infektionszahlen eine inzidenzunabhängige Testpflicht.

 

Ein negatives Testergebnis ist Voraussetzung für die Teilnahme am Präsenzunterricht oder der Notbetreuung.

Den Antrag auf Notbetreuung finden Sie hier.

Ein Nachweis über ein negatives Testergebnis kann durch die Teilnahme an der an unserer Schule angeboten Testung erbracht werden. Hierzu muss eine unterschriebene Erklärung (siehe: Informationen zur Selbsttestung von Schülerinnen und Schülern mittels PoC-Antigen-Test zur Erkennung einer COVID-19-Infektion an der Schule) am 1. Tag mit Beginn des Wechselunterrichts vorliegen.

Wir werden jeweils dienstags und donnerstags die Testung an unserer Schule mit Unterstützung des DRK Eutingen durchführen.

Ein Nachweis kann auch durch eine offizielle Bestätigung einer „Schnelltest – Stelle“, die nicht älter als 48 Stunden ist, erbracht werden.

Ab Montag dürfen wir wieder mit allen Klassen im Wechselunterricht mit den oben genannten Vorgaben starten. Hier finden Sie die Stundenpläne für die Grundschule und hier die Stundenpläne für die Werkrealschule. Es gilt weiterhin eine Maskenpflicht und das Abstandsgebot.

Die Notbetreuung wird in der Phase mit Wechselunterricht in Klasse 1 und 2 von  7.45 Uhr bis 12.10 Uhr und in Klasse 3 und 4 von 8.30 Uhr bis 13.00 Uhr angeboten. Da wir bei gleichzeitigem Unterricht aller Klassenstufen auch unter Raummangel leiden, dürfen wir dienstags und donnerstags die Räumlichkeiten der Kernzeitbetreuung oder E-Werk mit benutzen, worüber ich sehr dankbar bin, da sonst noch mehr Unterricht nicht hätte stattfinden können.

Gerne stehe ich für weitere Fragen zur Verfügung.

Bleiben Sie gesund.

Mit freundlichen Grüßen

Claudia Becker